Page 14 - Wasserkraftbroschuere
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Turbinen
Strom aus Wasserkraft kann kein grüner Strom sein,
weil abwandernde Fische durch Turbinen „geschred-
dert“ werden.
Kaplanturbine Eine uneingeschränkte Durchwanderbarkeit
lässt sich an Wasserkraftanlagen auch mit
Grafik: Maria Ackmann Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen
(Fischschutz- und Bypasssysteme) nicht ge-
währleisten.
Insbesondere der gefahrlose Fischabstieg ist
an Wasserkraftanlagen bislang nur sehr selten
gegeben.
Bis zu 95 % (oft auch der gesamte Abfluss)
des für die Stromerzeugung in den Flüssen
aufgestauten Wassers durchläuft die Turbi-
nen. Vor allem für Wanderfische wie Smolts In der EG-Artenschutzverordnung wurde 2009
und Blankaale werden sie ohne geeignete der Europäische Aal als schutzbedürftige Tier-
Schutzsysteme auf dem Weg zum Meer zur art in die Liste nach Anhang B aufgenommen.
Falle, denn Fische folgen grundsätzlich der Besonders gefährdet ist auf Grund seiner
Hauptströmung und gelangen somit vor die Länge von 50 bis 120 cm der abwandernde
Wasserkraftanlage. Blankaal, dessen Verlustrate mit mindestens
30 % pro Wasserkraftanlage angegeben wird
Es lassen sich im Wesentlichen zwei Mortali- (Bundesregierung Drucksache 15/2929).
Ukelei mit tätsursachen unterscheiden: Verletzungen,
Augeneinblutung die am Rechen und solche, die bei der Tur-
binenpassage erfolgen.
Foto: Wenn kein auffindbarer und ausreichend
Dr. Guntram Ebel ausgestatteter Abwanderungskorridor zur
Verfügung steht, versuchen Fische entweder
aktiv durch einen zu engen Rechen abzustei-
gen und erleiden dabei Verletzungen oder sie
werden durch hohe Strömungsgeschwindig-
keiten an den Rechen gedrückt und bei der
Rechenreinigung getötet.
Barbe Passieren die Fische den Rechen, werden sie
Totaldurchtrennung mit großer Wahrscheinlichkeit beim Turbi-
nendurchgang durch die schnelldrehenden
Foto: Schaufeln regelrecht geschreddert oder sie
Dr. Guntram Ebel tragen erhebliche Verletzungen davon, an
denen sie schließlich verenden.
Die Sterblichkeitsrate ist abhängig von der
Fallhöhe, der Drehzahl der Turbine, dem Ab-
stand und der Stellung der Turbinenschaufeln,
der Art der Turbinenanlage und der Länge und
Art des Fisches.
Betroffen sind auch durch das Bundesnatur-
schutzgesetz besonders geschützte Arten wie
Bach-, Fluss- und Meerneunaugen, Äschen,
Lachse und Barben.