Der Atlantische Lachs e.V.,Stauseebogen 23,
45259 Essen, Tel. 07 00 / 33 75 22 47

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Satzung
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§ 4
Beiträge
- Soweit die Aufwendungen des Vereins nicht durch Spenden, Zuschüsse oder öffentliche
Mittel gedeckt werden können, sind sie durch Beiträge der Mitglieder zu decken.
- Die Mitgliedsbeiträge werden durch die in der Mitgliederversammlung festzulegende
Beitragsordnung geregelt.
- Ehrenmitglieder und Gründungsmitglieder sind von der Beitragspflicht und dem
Eintrittsgeld befreit. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen, z. B. soziale Härte, Antragsteller
vom Eintrittsgeld befreien.
§ 5
Organe
- Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.
- Der Vorstand kann einen Präsidenten ernennen sowie weitere organisatorische Einrichtungen,
insbesondere Ausschüsse und Beiräte mit besonderen Aufgaben, bilden,
soweit dies zur Verfolgung der Ziele des Vereins erforderlich oder zweckdienlich ist.
§ 6
Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Geschäftsjahr statt und zwar
möglichst bis zum 31. März. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes in schriftlicher
Form mit einer Frist von mindestens 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung
einberufen. Die Einladung gilt mit ihrer Aufgabe zur Post als erfolgt. Anträge an die Mitgliederversammlung
müssen mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin dem
Vorsitzenden des Vorstandes vorliegen, der die anderen Vorstandsmitglieder unterrichtet.
- Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dieses schriftlich unter
Angabe des Grundes beantragen.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen
Mitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann der Vorsitzende des Vorstandes
eine neue Sitzung anberaumen, in der die Mitgliederversammlung bei gleicher
Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig
ist. Hierauf muss in der Einladung hingewiesen werden.
- Ehrenmitglieder, Fördermitglieder und Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates, die
nicht ordentliche Mitglieder des Vereins sind, besitzen kein Stimmrecht.
§ 7
Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
-
Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderung,
- Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes und seiner Stellvertreter,
- Bestimmung der Rechnungsprüfer,
- Festsetzung des Haushaltsplanes,
- Beschlussfassung über die Höhe der Beiträge, Festlegung der Beitragsordnung,
- Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festlegung einer Aufwandsentschädigung,
- Ernennung von Ehrenmitgliedern,
- Beschlussfassung über die Berufung gegen die Ablehnung
der Aufnahme von Mitgliedern,
- Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der
abgegebenen Stimmen. Zur Wahl der Vorstandsmitglieder und zur Änderung der
Satzung bedarf es einer Mehrheit von _ der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen ist
über jede Person einzeln abzustimmen. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, reicht die
einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Vorsitzenden
des Vorstandes und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.
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