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Satzung
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§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
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Der Verein führt den Namen Atlantischer Lachs – Vereinigung zur Förderung des
Lachses, seiner Lebensräume, seiner ökologischen und seiner sozioökonomischen
Bedeutung e.V.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.
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Der Sitz des Vereins ist Essen.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck und Aufgaben
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des dritten Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
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Der Verein hat die Aufgabe, nationale Aktivitäten zur Erhaltung und zur
Wiedereinbürgerung des Lachses und anderer diadromer Fischarten zu unterstützen
und zu koordinieren.
Die Ziele sind:
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Sicherung und Förderung der Wildbestände der Lachse und anderer Wanderfische
in Europa,
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Aufbau und Haltung von Elterntierbeständen für die künstliche Vermehrung zur
Erhaltung der Arten,
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künstliche Vermehrung, Erbrütung und Aufzucht gefährdeter diadromer Fischarten
zur Erzeugung ausreichender Mengen an Besatzmaterial,
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Aufbau von Genbanken,
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Auswahl und Erkundung geeigneter Besatz- und Laichgewässer sowie Schaffung von
Laichmöglichkeiten,
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Monitoring der Bestandsentwicklung,
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Wiederherstellung des historischen Verbreitungsgebietes des Lachses,
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Optimierung der Lebensräume,
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Wiedereinbürgerung ausgestorbener diadromer Fischarten,
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Bestandsmanaging unter Berücksichtigung einer angestrebten nachhaltigen
fischereilichen Nutzung.
Zur Realisierung dieser Ziele ist die Entwicklung und Implementierung europaweit gültiger
Standards in das Projektmanaging erforderlich.
- Der Verein verfolgt seine Ziele insbesondere durch folgende Aktivitäten:
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Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen, zuständigen Fischerei- und
Naturschutzverbänden der Fischerei sowie Universitäten auf Landes-, Bundes- und
internationaler Ebene,
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Durchführung von berufsfördernden Qualifizierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen
in den Bereichen Fischerei, Umweltschutz und Ökologie,
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Vergabe von praxisorientierten Forschungsaufgaben,
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Initiierung und Teilnahme an regionalen, nationalen und internationalen Lachsprojekten,
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Gewinnung von Sponsoren und Erlangung von Fördermitteln,
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Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Einbindung der Bevölkerung in die Aktivitäten
und Projekte des Vereins,
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Wiederherstellung des Stellenwertes des Lachses und seiner fischereilichen Nutzung in
der Landeskultur,
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Unterstützung von Aktivitäten der Mitglieder.
§ 3
Mitgliedschaft
- Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat,
und jede juristische Person werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen,
über deren Annahme der Vorstand einstimmig entscheidet. Lehnt der Vorstand die
Aufnahme ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung einlegen, über die die
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschließt.
- Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit Persönlichkeiten
ernennen, die sich in hervorragendem Maße besondere Verdienste um den Verein
erworben haben.
- Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die
sich dem Zweck und den Aufgaben des Vereins verbunden fühlen. Absatz 2 gilt ent
sprechend. Fördernde Mitglieder haben in den Mitgliederversammlung kein
Stimmrecht.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod oder Verlust der Rechtspersönlichkeit,
- Austritt, welcher mit dreimonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich
zu erklären ist,
- durch Ausschluss.
- Ein Ausschluss kann erfolgen:
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durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied Zahlungsverpflichtungen
trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt hat;
- durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit auf Antrag des
Vorstandes, wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins wiederholt oder
gröblich verstoßen hat.
Dem Mitglied muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor der Beschlussfassung
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter
Darlegung der Gründe schriftlich bekanntzugeben.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis,
unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen.
Eine Rückerstattung von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.
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Der Atlantische Lachs e.V. Stauseebogen 23
45259 Essen Tel. 07 00 / 33 75 22 47