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Das Gericht in Maastricht hat am 13. Juli 2011 entschieden, dass die Genehmigung zum Bau eines dritten Wasserkraftwerks an der Meuse (Maas) bei Borgharen nicht rechtens ist.
Der Schaden, den die zwei bereits existierenden Wasserkraftwerke an der Meuse (Maas), bei Lith und bei Linne, bezüglich der Wanderfischarten wie beispielsweise Aal und Lachs anrichten, ist jetzt schon größer als zulässig.
Sportvisserij Nederland und der Angelverein Visstandverbetering Maas hatten die Genehmigung zum Bau der dritten Wasserkraftanlage angefochten.
Der Wasserkraftwerksbetreiber will Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen. Die Angelegenheit wird dann vor dem Raad van State verhandelt.
Weitere Infos auf Niederländisch finden Sie unter: www.sportvisserijnederland.nl
Hagen, 25.7.2011, Der Atlantische Lachs e.V.
Der Atlantische Lachs e.V. Stauseebogen 23 45259 Essen Tel. 07 00 / 33 75 22 47