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Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Direktion Fischerei
Kreisfischereiverein Düren
Z. H. Herrn Egalité
Valencienner Strasse 4
D-52355 Düren
Deutschland
Ihr Brief vom 28.11.2005
Unser Zeichen: Trcviss/2006/350
Datum: 17.1.2006-02-01
Fang von Lachs und Meerforelle im Rheindelta
Sehr geehrter Herr Egalité,
In der letzten Zeit sind im Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität und im Ministerium für Verkehr und Wasserbau verschiedene Briefe eingegangen, die den Fang von Lachsen und Meerforellen im Rheindelta zum Thema haben. Minister Veermann als Verantwortlicher für die Fischerei hat mich gebeten, diese Briefe zu beantworten. Es wurde beschlossen, allen Briefeschreibern gemeinsam zu antworten. Diese Antwort ist auch namens des Direktors Wasser, Verkehr und Wasserbau als Verantwortlicher für die Rahmenrichtline Wasser.
In diesem Sommer ist in den niederländischen und deutschen Medien Aufregung entstanden über den Fang von Lachs und Meerforellen im Rheindelta. In ihrem Brief drücken sie ihre Besorgnis darüber aus. Ich nehme ihre Bedenken sehr ernst und möchte nochmals unsere Wertschätzung betonen für die Bemühungen in den flussauf gelegenen Rheinuferstaaten um einen Wanderfischbestand im Allgemeinen und einen Rheinlachsbestand im Besonderen aufzubauen.
Wir denken, dass die durch Sie geäußerte Besorgnis durch die stagnierende Anzahl zurückkehrender Laichlachse, gemessen an der Menge der zur See wandernden Jungfische (Smolts), herrührt. Die Sterblichkeit in der dazwischenliegenden Periode kann im Prinzip stattfinden während der Abwanderung der Smolts, auf See und im Atlantik, wo die Lachse aufwachsen und während der Rückkehr der Laichtiere in der Flussmündung und im Fluss selbst. Es sind also mehrere mögliche Ursachen zu nennen. Die Niederlande finden die Rückkehr eines sich selbst erhaltenden Lachsbestandes ebenfalls wichtig und haben sich immer sehr dafür eingesetzt und werden dies vorläufig auch weiter tun. Die Niederlande haben im Jahr 1885 den Lachsvertrag unterzeichnet und haben ihn nie gekündigt noch die Absicht geäußert dies zu tun.
Die Niederlande haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Internationalen Rhein Aktionsprogrammes durchgeführt, um die Migration der Wanderfische zu verbessern und werden dies auch weiterhin tun. Beispiele sind hier die Fischtreppen im Niederrhein/Lek und die angepasste Schleusensteuerung der Haringsvlietschleusen ab 2008. Aufgrund dieser großen Investitionen sind die Niederlande dann auch überzeugt, dass diese Maßnahmen erfolgreich sein können.
Deshalb hat unser verantwortlicher Minister in seinem Brief an die 2. Kammer vom 11. Oktober 2005 mitgeteilt, dass er sich einen Überblick über die fischereilichen Aktivitäten verschaffen wird, um beurteilen zu können, ob diese unzumutbare Ausmaße angenommen haben und eine Gefahr für die Rückkehr von Lachs und Meerforelle darstellen. Die Niederlande werden auch überprüfen ob es illegale Fänge gibt und es wird überprüft werden, woher eventuell angetroffener Lachs stammt.
Seitens der EU gibt es eine Verpflichtung zum Zurücksetzen von Lachs und Meerforelle für die See und die Küstenzone (außerhalb der 6-Meilenzone). Die Niederlande haben dieses Fangverbot durch ergänzende nationale Gesetzgebung auf die Binnengewässer, die Küstengewässer und die Küstenzone (6-Meilenzone) ausgedehnt. Das Aneignen, das Anlanden und das Verkaufen von Wildlachs und Meerforelle sind verboten. Wenn Lachs und Meerforelle als Beifang in Netzen und Reusen geraten, werden diese zurückgesetzt. Der genaue Umfang der legalen Fischerei im Rheindelta, der Umfang der Beifänge und deren Überlebensrate sind nicht bekannt. Wie zu Beginn bereits erklärt, wird es in Kürze geprüft werden, ob die heutige Belastung durch die legale Fischerei ein Problem für die Rückkehr der Lachse und Meerforellen darstellt.
Kontrollen werden in den Niederlanden durch den Allgemeinen Inspektionsdienst (AID) durchgeführt. Dieser kontrolliert die Anlandungen in den Seehäfen und Piers. Auf See wird an Bord kontrolliert. Seit dem Jahr 2000 wird die Fischerei mit Stellnetzen (staand want) und die Sportfischerei auf See und in den Küstengewässern kontrolliert. Auf den Binnengewässern gibt es zielgerichtete Aktionen zum Aufspüren illegaler Fischerei und es findet eine Kontrolle der Handelswege statt. Seit der Einführung der Zurücksetzverpflichtung in 2000 sind keine Verstöße dagegen festgestellt worden. Das heißt nicht, dass der AID hier nicht weiter überprüfen wird.
Zum Schluss
Seit 2000 wurden keine Fischrechte neu erteilt oder freiwerdende Fischrechte wieder vergeben in einem Bereich von 300 Metern im Umkreis von Schleusen, Fischwegen und Nebengerinnen von Wanderrouten. Was die alten Fischrechte betrifft, so werden ihre Auswirkungen in der vorgenannten Untersuchung der fischereilichen Aktivitäten betrachtet werden.
Wir hoffen hiermit, ihren Brief zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
lr. Ing. A.J. Vermuë
Direktor Fischerei
Der Atlantische Lachs e.V. Stauseebogen 23 45259 Essen Tel. 07 00 / 33 75 22 47