Infos zur Kampagne

Sie sind hier: Kampagnen > Niederlande > Stellungnahmen > Ministerie van Landbouw

E-Mail Kampagne: Stellungnahmen zur Kampagne

Ministerie van Landbouw,
Natuur en Voedselkwaliteit
Directie Visserij
Willem Witsenplein 6
Postadres: Postbus 20401
2500 EK 'S-GRAVENHAGE
Telefoon: 070-3784342
Fax: 070-3786153
Telegramadres: Landvis
Web: www.minlnv.nl

uw brief van: 03-11-2005

onderwerp: Lachs- und Meerforellenfang im Deltarhein

ons kenmerk: Trcviss/2005/5306

doorkiesnummer: 4763

datum: 09-O1-2006

Der Atlantische Lachs
Herrn dr. R. Hagemeyer
Stauseebogen 23
45259 Essen
Duitsland

Sehr geehrter herrn Hagemeyer,

in letzter Zeit sind beim Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität und beim Ministerium für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten verschiedene Briefe zum Thema Lachs- und Meerforellenfang im Deltarhein eingegangen. Der für den Fischfang primär zuständige Landwirtschaftsminister, Cees Veerman, hat mich gebeten, diese Briefe zu bearbeiten. Wir haben uns entschieden, allen Absendern mit einem gleichlautenden Schreiben zu antworten. Die vorliegende Stellungnahme erfolgt auch im Namen des Leiters der Direktion Wasser des Ministeriums für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten, in dessen Zuständigkeit Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie fallen.

In diesem Sommer berichteten niederländische und deutsche Medien über den Fang von Lachsen und Meerforellen im Deltarhein. In Ihrem Schreiben bringen Sie Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck. Ich nehme Ihre Sorge sehr ernst und versichere Ihnen, dass wir die Bemühungen, die in den stromaufwärts gelegenen Rheinanliegerstaaten zur Wiederansiedlung der Wanderfischbestände im Allgemeinen und der Lachspopulation im Rhein im Besonderen unternommen werden, sehr zu schätzen wissen.

Ihre Besorgnis betrifft insbesondere die stagnierende Rückkehr laichfähiger Lachse im Vergleich zur Menge der abwandernden Jungfische (Smolts). Die Verluste können im Prinzip sowohl während der stromabwärtigen Wanderung der Smolts oder der Wachstumsperiode im Meer als auch auf dem Rückweg der Laichfische, das heißt in der Flussmündung oder im Fluss selbst, stattfinden. Es können also mehrere Ursachen vorliegen.

Die Niederlande haben ebenfalls großes Interesse an der Wiederansiedlung eines dauerhaften Lachsbestands. Sie haben sich immer sehr darum bemüht, hierzu einen Beitrag zu leisten, und werden dies vorläufig auch weiterhin tun. Die Niederlande haben 1885 den Lachsvertrag unterzeichnet und haben diesen weder gekündigt noch jemals das Bedürfnis geäußert, ihn kündigen zu wollen. Auch in den letzten Jahren haben wir zahlreiche Maßnahmen im Rahmen des internationalen Aktionsprogramms Rhein zur Förderung der Wanderfische ergriffen, die wir auch fortsetzen werden. Beispiele sind die Fischtreppen in Nederrijn und Lek und die Anpassung der Schleusenregimes der Haringvliet-Schleusen ab 2008. Angesichts der damit verbundenen hohen Investitionen haben die Niederlande selbst auch ein großes Interesse daran, dass diese Stützungsmaßnahmen greifen können.

Aus diesem Grund hat der zuständige Minister in einem Schreiben an das Abgeordnetenhaus vom ll. Oktober 2005 auch angekündigt, die Befischung zu untersuchen, sodass beurteilt werden kann, ob diese unzulässig stark ist und die Rückkehr der Lachse und Meerforellen behindert. Die Niederlande werden darüber hinaus ermitteln, ob eine illegale Befischung stattfindet, und dabei auch die Herkunft eventuell betroffener Lachse untersuchen.

In der EU gilt für Lachs und Meerforelle vor der Küste und auf See (außerhalb der 6-Meilen- Zone) eine Rücksetzpflicht. Die Niederlande haben dieses Fangverbot seit 2000 mithilfe ergänzender nationaler Gesetze auf die Binnengewässer, Küstengewässer und Küstenzone (6-Meilen-Zone) ausgeweitet. Das Mitnehmen, die Anlandung und der Verkauf von wilden Lachsen und Meerforellen ist verboten. Wenn Lachse oder Meerforellen als Beifang in Netzen oder Reusen gefunden werden, müssen sie über Bord geworfen werden.

Der genaue Umfang der legalen Befischung im Deltarhein, die Menge des Beifangs und die Überlebensrate der zurückgesetzten Tiere sind allerdings nicht bekannt. Darum wird, wie gesagt, in Kürze untersucht, ob die heutige legale Befischung die Rückkehr der Lachse und Meerforellen behindert.

Die Kontrollen werden in den Niederlanden vom Allgemeinen Aufsichtsamt des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität (AID) durchgeführt. Der AID kontrolliert die Anlandungen in Seehäfen und auf Fischauktionen. Darüber hinaus werden auf See Kontrollen an Bord durchgeführt. Seit 2000 werden auch die Stellnetzfischerei und die Sportfischerei auf See und in den Küstengewässern kontrolliert. Auf den Binnengewässern werden gezielte Aktionen zur Fahndung nach illegaler Befischung durchgeführt; außerdem werden die Handelskanäle kontrolliert. Obwohl seit der Einführung der Rücksetzpflicht im Jahre 2000 keine Verstöße festgestellt worden sind, wird der AID seine Kontrollen fortführen.

Seit 2000 werden keine neuen Fanglizenzen mehr erteilt und werden freiwerdende Lizenzen nicht wieder vergeben für einen Umkreis von 300 m um Schleusen, Staustufen, Fischpässe und Nebenwasserläufe von Wanderrouten. Die Auswirkungen der bestehenden Fanglizenzen werden in der vorgenannten Untersuchung zur heutigen legalen Befischung berücksichtigt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Leiter der Direktion Fischerei

Ir.ing. A.J. Vermue

nach oben     zurück zur Startseite

Der Atlantische Lachs e.V.    Stauseebogen 23   45259 Essen    Tel. 07 00 / 33 75 22 47