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E-Mail Kampagne: Stellungnahmen zur Kampagne

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION FISCHEREI UND MARITIME ANGELEGENHEITEN
Bestandserhaltung
Umwelt und Gesundheit

Brüssel, den 18.01.2006 D 00 634
A3 D(2006)
Herrn Heinz Egalité
Kreisfischereiverein e. V. Düren
Valencienner Straße 4
D - 52355 Düren

Sehr geehrter Herr Egalité,

vielen Dank für Ihre an Kommissar Borg gerichteten Schreiben vom 18. bzw. 28. November 2005. Herr Borg hat mich gebeten, Ihnen in seinem Namen zu antworten. Wir sind über die lobenswerten Arbeiten informiert, die zur Wiederherstellung des Netzes der Lebensräume am Rhein und zur Erleichterung des Auf- und Abstiegs von Wanderfischen unternommen werden. Im Allgemeinen untersuchen wir zurzeit das Problem der Lachsbestände und der Lachsfischerei auf See mit dem Ziel, Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorzuschlagen. Die Regulierung der Fischerei in den Flüssen und Mündungsgebieten ist nicht weniger wichtig, fällt aber nicht unter die Gemeinsame Fischereipolitik, sondern liegt innerhalb des von der Richtlinie 92/43/EWG, der Habitat-Richtlinie, und der Richtlinie 2000/60/EG, der Wasserrahmenrichtlinie, vorgegebenen Rechtsrahmens in den Händen der Mitgliedstaaten.

Wir haben die in dem Artikel in „De Volkskrant“ vom 20. Juli 2005 angesprochene Frage mit unseren für den Naturschutz zuständigen Kollegen von der Generaldirektion Umwelt erörtert und überlegen mögliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, die sowohl in der Süßwasser- als auch in der Meeresphase des Lebenszyklus der Lachse getroffen werden können. Dies ist jedoch ein komplexes Problem, das durch die Behandlung nur eines Aspektes nicht gelöst werden kann.

Im Hinblick auf den spezifischen Fall des Kraftwerks Roermond, das ein Hindernis für die Fischwanderung darstellt, habe ich meine Kollegen in der Generaldirektion Umwelt gebeten zu untersuchen, ob hier Verstöße gegen die Gemein Schaftsvorschriften vorliegen, und Sie darüber zu informieren.

Die Anlandung von Lachsen und Meerforellen, die von Berufsfischern auf See oder in Mündungsgebieten gefangen werden, ist in den Niederlanden verboten und Beifange in Aal-Garnreusen müssen wieder zurückgesetzt werden. Es lässt sich allerdings nicht ausschließen, dass solche Beifänge illegal angelandet werden. Auch ist es nicht möglich, das Überleben verletzter Fische, die zurückgesetzt werden, zu gewährleisten. Wir haben zu dieser Frage Kontakt mit den niederländischen Behörden aufgenommen.

Wir wurden darüber informiert, dass die für Fischerei und Wasserwirtschaft zuständigen Behörden eine Bewertung des Fischereiaufwands der Küstenfischerei vornehmen, um festzustellen, ob der Aufwand unangemessen hoch ist und ein Problem für die Erholung der Lachs- und Forellenbestände im Rahmen der Rechtsvorschriften darstellt, die seit 2000 in der Küstenfischerei angewandt werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Angelegenheit aufmerksam weiterverfolgen werden.

Mit freundlichen Grüßen
J. FARNELL
Direktor

Europäische Kommission, B-1049 Brüssel - Belgien.
Telefon: (32-2) 299 11 11.

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